Webinar zu Recht im Internet von „Law4School“ e. V.

Am 22.07.2025 war zum wiederholten Mal eine Rechtsanwältin zu Gast bei unseren sechsten Klassen. Leider nicht persönlich, denn Gesa von Schwerin und ihr Verein „Law4School“ sind in Rostock ansässig, aber mit Hilfe eines interaktiven Webinars gelang es ihr, trotz der Distanz viele wichtige Informationen zum Thema Cybermobbing und Recht im Internet an die Schülerinnen und Schüler zu bringen.

Dass Aufklärung über diese Themen wichtig sind, zeigte sich, als Gesa von Schwerin abfragte, wie viele Schülerinnen und Schüler in der Klasse bereits einmal etwas per WhatsApp geschickt bekommen hatten, was ihnen Angst gemacht habe bzw. wodurch man sich unwohl gefühlt habe. Mehr als die Hälfte in unseren Klassen bejahte diese Frage, wobei nicht alle Betroffenen angaben, mit ihren Eltern darüber geredet zu haben.

Wie man die verschiedensten Probleme im digitalen Raum, von Cybermobbing über Cybergrooming bis hin zu Urheberrechtsverletzungen, vermeidet bzw. mit diesen umgeht, dazu gab die Rechtsanwältin 90 Minuten lang viele Tipps, zeigte aber auch das mit der jeweiligen Straftat verbundene Strafmaß auf – ein ziemlicher Augenöffner für viele Schülerinnen und Schüler. Anbei ein kleines Quiz, mit dem du dein eigenes Wissen zu Recht im Internet testen kannst (nur eine Antwort ist jeweils richtig):

1. Darf man die Handynummer von jemandem an eine dritte Person weitergeben?

  • Klar, das macht jeder und wenn der andere nicht mit dieser Person reden will, kann er ihm oder ihr das dann ja selber sagen.
  • Nein, das darf man nicht, ohne die betroffene Person zu fragen. Hier greift der Datenschutz.

2. Wie reagiert man am besten auf eine Nachricht von einem Fremden?

  • Man fragt, woher der Fremde einen kennt und die eigene Nummer hat.
  • Man schreibt zurück, dass man in Ruhe gelassen werden will.
  • Man stellt sich höflich mit Namen, Alter und Wohnort dem Fremden vor.
  • Man blockiert die Person und antwortet gar nicht, denn solche Personen sind oft geschickt darin, einen dann doch in Gespräche zu verwickeln.

3. Ist es unproblematisch, ein Foto von dir zu versenden, das lediglich dein Gesicht zeigt, nicht aber deinen Körper?

  • Ja, das ist total OK; im realen Leben sieht ja eh jeder mein Gesicht.
  • Nein, denn das Bild kann z. B. genutzt werden, um Nacktfotos zu erstellen, indem der Kopf mit Bildbearbeitungs-Apps auf einen fremden Körper montiert wird.

4. Darf man Sticker von Filmhelden, Comicfiguren usw. erstellen und weitergeben?

  • Ja, das macht doch jeder.
  • Ja, der Künstler, der die Figur geschaffen hat, freut sich, dass man sie bekannter macht.
  • Nein, jede Kunstfigur ist urheberrechtlich geschützt – das kann teuer werden.

5. Stimmt es, dass man in WhatsApp einen Bericht über alle von der App über einen gespeicherte Informationen anfordern kann?

  • Ja, darauf hat man ein Recht. Man kann ihn unter „Einstellungen“ > „Account“ > „Account-Info anfordern“ abfragen und sollte das auch ab und zu tun.
  • Nein, das fällt unter Datenschutz, daher darf WhatsApp mir nicht sagen, welche Informationen sie über mich gespeichert haben.

6. Es ist immer rechtlich unproblematisch, wenn man Bilder, Sticker oder Memes nur weiterleitet, sie aber nicht erstellt hat.

  • Ja, man wird immer freigesprochen, weil man eigentlich nichts gemacht hat.
  • Nein. Teilt man Medien, die das Urheberrecht oder Persönlichkeitsrecht verletzen bzw. unter den Straftatbestand der Volksverhetzung fallen, macht man sich strafbar.

Na, hast du’s gewusst? Hier kommt die Auflösung:

1. Nein, man darf keine fremden Handynummern ungefragt weitergeben.

2. Man blockiert die Person – nicht zurückschreiben!

3. Nein, das Bild kann auch dann missbraucht werden, wenn nur das Gesicht zu sehen ist.

4. Nein, das fällt unter das Urheberrecht. Die Firmen verdienen Geld mit Merchandise, auf das das Motiv gedruckt ist (Kleidung, Tassen, Sticker etc.), daher darf man das Motiv nicht einfach kopieren, sei es Snoopy oder Superman.

5. Ja, das muss von allen Firmen angeboten werden, die persönliche Daten von dir speichern, d. h. das funktioniert auch in den sozialen Medien.

6. Nein, Teilen schützt vor Strafe nicht. Leitet man z. B. ein Meme mit rechtsradikalen Inhalten weiter, macht man sich der Volksverhetzung strafbar.

Abschließend betonte Gesa von Schwerin, dass es sich beim Handy eigentlich um Technik handle, die für Erwachsene entwickelt wurde, und nicht für Kinder. Daher sei es sehr wichtig, dass die Eltern den Umgang mit dem Medium eng begleiten. Vor der fünften Klasse sollte ihrer Meinung nach kein Schüler und keine Schülerin ein Handy haben, dann auch nur mit einem Prepaid-Vertrag.

Obwohl die Kinder und Jugendliche als „Digital Natives“ in eine digitale Welt geboren werden und mit dieser aufwachsen, waren lange noch nicht alle diese Informationen für sie selbstverständlich. So konnten unsere sechsten Klassen auch viele neue Erkenntnisse zur rechtlichen Lage und Handlungsempfehlungen aus dem Webinar mitnehmen. Hoffentlich werden sie zukünftig reflektiert und verantwortungsvoll ihre „Technik für Erwachsene“ einsetzen!

Kirsten Christiansen