Unser Schul-ABC

 

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Vorwort:

Schule ist ein Ort, wo viele Menschen – Schülerinnen/Schüler, Lehrerinnen/Lehrer – auf engstem Raum zusammenleben. Zusätzlich gibt es noch die verschiedensten Einflüsse von außen – Schulaufsicht, Sachträger, Erziehungsberechtigte – die für die Gemeinschaft mitbestimmend sind. Schon allein deshalb sind Regeln notwendig; diese dienen aber auch dazu, das Zusammenleben zu erleichtern, vor Schaden zu bewahren und die Schuleinrichtungen funktionsfähig zu halten. Aus diesem Grund hat das Schulforum unserer Schule das Schul–ABC entwickelt. Alphabetisch geordnet fasst es die wichtigsten Regeln und Informationen zusammen, auf die wir Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte uns verpflichten. Wir wissen, dass dieses ABC nur einen Rahmen absteckt, dass aber Einsicht und Rücksicht, Vernunft und guter Wille das Tun aller und jedes Einzelnen bestimmen sollte.

Herausgeber:

Schulforum der Wallburg-Realschule

Vorsitzende: Manuela Küfner, Schulleiterin

 Stand: 7/2021

 

Alkohol

Die Bayerische Schulordnung untersagt den Schülern den Genuss von alkoholischen Getränken oder Rauschmitteln im Schulbereich (BaySchO §23). Dies gilt grundsätzlich, also auch für die Zeit nach der Abschlussprüfung und für außerschulische Unterrichtsveranstaltungen der Schule wie zum Beispiel Wandertage. 

– siehe auch Drogen, Fahrten

Auszeit

Stört ein Schüler wiederholt den Unterricht, steht es der Lehrkraft frei, den Schüler mit einem Laufzettel zum Sekretariat oder zum Lehrerzimmer zu senden, wo er von einer Lehrkraft beaufsichtigt wird, um das Recht auf ungestörten Unterricht der Klasse aufrecht zu erhalten. Der Laufzettel wird von den Eltern unterschrieben und an den Klassenleiter zurückgegeben; versäumter Unterrichtsstoff ist natürlich nachzuholen.

Befreiungen

Geht es Ihrem Kind gesundheitlich nicht gut, kann es sich nach Rücksprache mit der Fachlehrkraft vom Unterricht befreien lassen. Dies ist nur dann der Fall, wenn der Schüler oder die Schülerin im Sekretariat von den Eltern abgeholt werden kann. Auf dem Befreiungsformular bestätigen das Sekretariat, die unterrichtende Lehrkraft und schließlich die Eltern die Abmeldung vom Unterricht für diesen Tag. 

–  siehe auch Beurlaubungen, Entschuldigungen

Beurlaubungen

In dringenden Fällen können die Erziehungsberechtigten über den Schulmanager einen Antrag auf Beurlaubung stellen (z.B. für außergewöhnliche Familienereignisse oder unaufschiebbare Arzttermine). Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien werden in der Regel nicht genehmigt. Der Antrag muss rechtzeitig, das heißt eine Woche vorher, gestellt werden damit dieser vom Direktorat bearbeitet werden kann.. 

– siehe auch Befreiungen, Entschuldigungen

Bücher

Die Schulbücher werden allen Schülern leihweise zur Verfügung gestellt. Es wird erwartet, dass die Schüler die Lehrbücher gut behandeln. Insbesondere ein – gerne möglichst umweltfreundlicher – Einband sorgt für nötigen Schutz. Für verloren gegangene oder stark beschädigte Schulbücher muss Ersatz beschafft werden. Die Organisation der Schulbuchausleihe erfolgt durch die beauftragten Lehrkräfte; z. Z. sind dies Herr Fischer, Herr Barnickel und Frau Barnickel. Klassenlektüren, Atlanten und Formelsammlungen müssen selbst bezahlt werden.

– siehe auch Schülerbücherei

Bring your own device 

Schüler*innen der 7. bis 10.Klassen dürfen ihre eigenen Tablets oder IPads mitbringen, müssen sich aber an die ihnen ausgeteilte Nutzungsordnung halten.

Bus

Es ist auf Grund rechtlicher Vorgaben nicht möglich, dass Schüler den Unterricht in der sechsten Stunde früher verlassen, mit dem Argument, sie müssten den Schulbus rechtzeitig erreichen. Nur die 5. Klassen dürfen am Schuljahresbeginn das Schulhaus fünf Minuten eher verlassen. Anderweitige Ausnahmefälle (z. B. gebrochenes Bein) sind vor Stundenbeginn mit dem Klassen- bzw. Fachlehrer zu besprechen. Bitte beachten Sie auch, dass die Organisation des Schulbusverkehrs nicht in die Zuständigkeit der Schule fällt. Wenden Sie sich daher bei Problemen bitte direkt an das Landratsamt. 

Disziplin

Dieses Wort kommt im Stichwortverzeichnis der Schulordnung für Realschulen in Bayern gar nicht vor. Daraus ist zu entnehmen, dass es in dieser Hinsicht hoffentlich keine Probleme gibt. Zur Information wird darauf hingewiesen, dass wir großen Wert auf Disziplin und Rücksichtnahme legen und hierdurch auch dem Erziehungsauftrag der Schule nachkommen (siehe Lehrplan). 

Drogen

Rauschmittel jeglicher Art sind laut Bayerischer Schulordnung im gesamten Schulbereich und bei Schulveranstaltungen verboten. Wer Drogen nimmt oder gar mit ihnen handelt, muss damit rechnen, dass die Ordnungsmaßnahmen „Androhung der Entlassung“ oder „Entlassung“ angewandt werden. 

– siehe auch Alkohol

Elternbeirat

Alle zwei Jahre werden aus dem Kreis der wahlberechtigten Eltern in einer Wahlversammlung die Mitglieder des Elternbeirates neu gewählt. Eine Liste der Elternbeiräte mit Namen und Adressen ist auf unserer Homepage zu finden: rs-eltmann.de

Elternbrief

Er erscheint mehrmals während des Schuljahres, wird vom Direktorat herausgegeben und mittels der App „Schulmanager“ digital an alle Eltern verschickt. 

– siehe Schulmanager

Elternsprechabende

Elternsprechabende finden zweimal pro Schuljahr statt, wobei am zweiten Sprechtag Lernentwicklungsgespräche mit individuell eingeladenen Schülern und deren Eltern stattfinden. Die Termine werden rechtzeitig über das Programm „Schulmanager“ vergeben. Am Nachmittag ist es Eltern auch noch möglich, ihren Namen in die an den Klassenzimmern ausgehängten Listen einzutragen (falls der Sprechabend in Präsenzform abläuft). Es stehen alle Lehrkräfte für ein Gespräch zur Verfügung. Bitte halten sie sich beim Sprechtag an die Zeitvorgabe von 5 Minuten pro Gespräch; intensive Beratungsmöglichkeiten bieten die wöchentlichen Sprechstunden der einzelnen Lehrkräfte bzw. die Lernentwicklungsgespräche am zweiten Elternsprechabend mit dem Klassleiter. An den Elternsprechtagen stehen an der Realschule keine Parkplätze zur Verfügung – bitte halten Sie die Lehrerparkplätze für die Lehrkräfte frei und nutzen Sie die Parkmöglichkeiten am Schwimmbad. 

Entschuldigungen

Ist Ihr Kind erkrankt, entschuldigen Sie es bitte über das Programm „Schulmanager“. Eine zusätzliche schriftliche Entschuldigung ist nicht nötig. Fehlt Ihr Kind länger als eine Woche, ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Häufen sich Krankheitstage oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Zeugnisses verlangen. Bitte beachten Sie, dass ein ärztliches Attest auch vorzulegen ist, wenn Ihr Kind an einem Tag fehlt, an dem eine Schulaufgabe geschrieben wird, ebenso beim Versäumen einer Kurzarbeit oder der Bundesjugendspiele.

– siehe auch Befreiungen, Beurlaubungen, Schulmanager

Essen und Trinken

Essen sowie Trinken von zuckerhaltigen Getränken ist in den Klassenzimmern während des Unterrichts nicht gestattet, in den IT-Räumen grundsätzlich nicht. Ausnahmen regelt die jeweils unterrichtende Lehrkraft. Es ist nicht erlaubt, zwischen den Stunden den Pausenverkauf aufzusuchen. Es ist weiterhin nicht erlaubt, Chips- und Flipstüten mit in die Schule zu bringen. Diese Maßnahme soll das erhöhte Müllaufkommen reduzieren. In der Aula steht Schülerinnen und Schülern und Personal an unserem Wasserspender kostenlos Trinkwasser zur Verfügung. Gerne kann Ihr Kind hierfür eine Glas- oder Metallflasche mit in die Schule bringen.

– siehe auch Wasserspender

Getränke

Laut dem Schulforumsbeschluss vom 04.04.2022 ist es den Schüler*innen nicht gestattet süße Getränke wie Cola, Fanta, Capri-Sonne u.s.w.  in der Schule oder auf dem Schulgelände mitzuführen und zu trinken.

Fahrten

Die pro Jahrgangsstufe durchgeführten Fahrten beschließt zu Schuljahresbeginn das Schulforum. Zurzeit ist in der 5. Jahrgangsstufe ein Schullandheimaufenthalt üblich, in der 7. Jahrgangsstufe ein Skikurs, in der 9. Klasse eine Kultur-Fahrt nach Berlin und in der 10. Klasse eine Abschlussfahrt. Die Schule ist nicht verpflichtet, diese Fahrten durchzuführen und es steht den zuständigen Klassenleitern bzw. Lehrkräften frei, sich gegen die Durchführung einer Fahrt zu entscheiden. Schüler, die im Vorfeld oder während der Fahrt gegen bestehende Regeln verstoßen, können von der Fahrt ausgeschlossen bzw. auf eigene Kosten nach Hause geschickt werden.

Fairtrade

Im Jahr 2013 wurden wir als erste Schule in Unterfranken offiziell Fairtrade School. Es ist uns ein besonderes Anliegen, nachhaltigen Handel zu fördern, indem verfügbare Produkte aus fairem Handel verkauft werden und das Thema Fairtrade im Unterricht aufgegriffen wird. Interessierte Schüler und Schülerinnen können an unserem fairen Snack-Automaten am Treppenaufsatz zum Zehntklassgang bzw. beim Pausenverkauf Fairtrade-Süßigkeiten und faire Schulkleidung im Rahmen regelmäßig stattfindender Sammelbestellungen erwerben. Vorteile des fairen Handels sind Verzicht auf Kinderarbeit, gerechte Bezahlung und Arbeitsverträge, Einhaltung der Arbeitssicherheit, soziale Projekte usw. 

Feueralarm

Bei Ausbruch eines Feuers im Schulgebäude sind bestimmte Verhaltensregeln zu beachten. Die Schüler erhalten dazu eine Belehrung durch die Klassenleitung. Genaue Anweisungen über den jeweiligen Fluchtweg findet man in den Klassenzimmern. 

Fundsachen

Wer etwas verloren hat, möchte es bald wiederhaben. Daher wird jeder Finder gebeten, gefundene Sportsachen bei den Sportlehrern abzugeben, Wertsachen wie Uhren, Ausweise, Schmuck, Geldbeutel, aber auch Schlüssel und Kleidungsstücke beim Hausmeister bzw. an der Fundsachen-Garderobe auf dem Weg zum Musiksaal. 

Garderobe

Mäntel, Anoraks usw. können an den dafür vorgesehenen Garderobenhaken untergebracht werden. Die Schule kann weder für Garderobe noch für Geld- oder Wertsachen haftbar gemacht werden. Letzteres (dies umfasst z. B. auch Handys) sollte deshalb auf keinen Fall in den Kleidungsstücken belassen werden.

Gefährliche Gegenstände

Gefährliche Gegenstände wie Waffen aller Art, Laserpointer etc., aber auch Waffenattrappen sind in der Schule grundsätzlich verboten (siehe Bayerische Schulordnung). Das Mitbringen solcher Gegenstände wird auf das Schärfste schulrechtlich bestraft.

Gottesdienst

Gottesdienste finden in der Regel zu Beginn und Ende des Schuljahres statt. Sie werden von unseren Religionslehrkräften, Schülern und einem Geistlichen erarbeitet und durchgeführt. Zum Erfolg eines Gottesdienstes ist die innere Bereitschaft unerlässlich, sich mit den vorgetragenen Gedanken auseinander zu setzen. Wir gehen davon aus, dass jeder Schüler, auch wenn er nicht gläubig ist, die Anstandsregeln beim Besuch eines Gotteshauses kennt und zu beachten gewillt ist. 

Grüßen

Der Gruß ist ein Zeichen der Aufmerksamkeit, Wertschätzung und Höflichkeit. Ein freundlicher Gruß trägt aber auch zur guten Atmosphäre bei. Daher sollte für alle im Hause Tätigen ein Gruß beziehungsweise die Erwiderung dessen selbstverständlich sein, so z. B. beim Betreten des Sekretariats.

Handy

Die Bereithaltung und Nutzung von Handys und digitalen Speichermedien im Allgemeinen sowie deren öffentliche Präsentation in jeglicher Form sind auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet (siehe BayEUG). Auch die Nutzung der Terminplaner- und Wecker-Funktion stellt keine Ausnahme dar. Einzig akzeptable Ausnahme ist, wenn die Corona-Warn-App nachweislich auf dem Handy installiert ist. Verstößt eine Schülerin oder ein Schüler gegen diese Anordnung, wird das Handy abgenommen und im Direktorat verwahrt. Wird eine schriftliche Bestätigung der Kenntnisnahme durch die Eltern vorgezeigt, können Schüler ihr Handy am nächsten Tag in der 2.Pause wieder abholen. Wir weisen in diesem Zusammenhang gesondert darauf hin, dass das Bereithalten eines Handys oder einer Smartwatch bei der Anfertigung eines Leistungsnachweises als Unterschleif gewertet und mit der Note 6 geahndet werden kann. 

Hausaufgaben

Hausaufgaben dienen der Wiederholung und Einübung des gelernten Unterrichtsstoffes sowie der Hinführung zum selbstständigen Lernen. Die Lehrkräfte kontrollieren die Einhaltung dieser Regel und reagieren auf das Nicht-Anfertigen der Hausaufgaben mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass die Schülerinnen und Schüler verpflichtet sind, ein Hausaufgabenheft zu führen (siehe Bayerische Schulordnung). An unserer Schule ist dafür das schuleigene Hausaufgabenheft mit vielen nützlichen Informationen vorgesehen, das für 5 Euro zu Schuljahresbeginn beim Klassleiter bzw. später im Sekretariat erworben wird. Wird es verloren, muss es auf eigene Kosten ersetzt werden.

Hausmeister

Hausmeister für die Realschule ist Herr Thomas Fischer, der sich um alle Dinge der Schulhausausstattung kümmert. Wenn irgendetwas im Klassenzimmer nicht in Ordnung ist, dann sorgt er für Abhilfe. Schäden im Klassenzimmer oder im Schulhaus sind ihm zu melden. Sein Raum befindet sich nach der Eingangstüre rechts im Erdgeschoss.

Hausordnung

Die Hausordnung regelt das Zusammenleben in der Schule. Der Inhalt wird jährlich zu Beginn mit der Klassenleiterin bzw. dem Klassenleiter besprochen. Ihre wichtigsten Inhalte sind auch in unserem ABC zusammengefasst; zusätzlich erhält man die Hausordnung im Sekretariat.

Helferpass

Ein kleiner Stempelpass, der von der SMV eingeführt wurde, um engagierte Schüler zu belohnen: Wer im Rahmen einer SMV-Aktion mithilft, bekommt einen Stempel. Bei 3, 6 und 9 gesammelten Stempel erhält der Schüler bzw. die Schülerin am Schuljahresende eine mehr oder weniger ausführliche positive Zeugnisbemerkung.

Hitzefrei

Hitzefrei ist sehr beliebt. Die Realschulordnung sieht dafür allerdings keine starre Temperaturvorschrift vor, sondern überlässt die Entscheidung, ob der Unterricht an heißen Tagen vorzeitig beendet wird, der Schulleitung.

– siehe auch Kurzstunden

Höchstausbildungsdauer

Sie beträgt an der Realschule acht Jahre. Jeder Schüler kann also maximal zweimal wiederholen (Pflichtwiederholung und / oder freiwillige Wiederholung). 

Homepage

Unsere Homepage kann aufgerufen werden unter: www.rs-eltmann.de

Inliner

Inliner, Skateboards, Cityroller und andere ähnliche Gerätschaften sind Freizeitartikel. Aufgrund der Verletzungs- und Verschmutzungsgefahr haben sie in der Schule und auf dem Schulweg nichts verloren.

Instanzenweg

Alle Angelegenheiten sollten zunächst zwischen den unmittelbar Betroffenen direkt geregelt werden. Das heißt beispielsweise, dass bei Unklarheiten zwischen Schülerinnen bzw. Schülern und Lehrkräften zunächst das direkte Gespräch notwendig ist. Ist auf dieser Ebene keine Klärung möglich, so kann die Klassleitung und/oder Verbindungslehrkräfte eingeschaltet werden. Für die Verbindung der Schule nach außen ist grundsätzlich die Schulleitung zuständig.

Jahresbericht

Am Ende des Schuljahres ist der Jahresbericht unserer Schule verfügbar und bietet eine Rückschau auf das vergangene Schuljahr. In der Regel ist es üblich, dass bei mehreren Geschwistern, die die Schule besuchen, das älteste Kind den Jahresbericht erwirbt. Bitte geben Sie uns zu Schuljahresbeginn schriftlich Bescheid, sollten Sie keinen Jahresbericht kaufen wollen.

Kaugummi

Aufgrund der massiven Verschmutzungsgefahr – und auch, weil Kaugummikauen beim Sprechen weder besonders höflich noch schön anzusehen ist – ist es in der Schule nicht erlaubt. 

Klassenelternabend

Er findet für die Jahrgangsstufen 5 bis 10 mindestens einmal jährlich statt. Daneben gibt es noch besondere Informations-Veranstaltungen, zum Beispiel zur Wahl der Wahlpflichtfächergruppe oder zur beruflichen Orientierung. Genauere Hinweise und Einladungen erfolgen rechtzeitig.

Klassleiterstunde

Um dem Klassleiter Zeit für seine Klasse einzuräumen, findet an einem Tag pro Woche, in der Regel am Donnerstag, eine Klassleiterstunde statt, welche 30 Min. lang ist. Zu diesem Zweck werden an diesem Tag alle Unterrichtsstunden um 5 min. gekürzt. Manchmal findet in dieser Zeit eine Schulversammlung in der Aula statt.

– siehe auch Kurzstunden, Schulversammlung, Unterrichtszeiten

Kleidung

In der Schule ist das Tragen bauchfreier Oberbekleidung, extrem kurzer Miniröcke und Hosen sowie Kleidungsstücke mit ehrverletzenden und / oder unflätigen Texten oder Bildern unerwünscht. Die Schule stellt Über-Bekleidung bereit, die getragen und am Folgetag gewaschen zurückgegeben werden muss. Für interessierte Schülerinnen und Schüler bieten wir regelmäßig Sammelbestellungen fairer Schulshirts an.

– siehe auch Kopfbedeckung

Kopfbedeckung

Das Tragen von Kopfbedeckungen jeglicher Art ist im gesamten Schulhaus nicht gestattet, außer aus religiösen Gründen. Das hat zwei Gründe: Erstens erachten wir es als eine grundlegende Höflichkeitsregel, dass man beim Betreten eines Gebäudes seine Kopfbedeckung abnimmt. Zweitens existieren radikale, kriminelle u. ä. Gruppierungen, die ihre Gruppenzugehörigkeit durch die Kopfbedeckung ausdrücken. Dem wollen wir an unserer Schule keinerlei Raum bieten. 

– siehe auch Kleidung

Krankenzimmer

Das Krankenzimmer liegt im ersten Stock neben dem Sekretariat und dient dem Schulsanitätsdienst als Aufenthaltsraum. Bei akuter Erkrankung kann sich eine Schülerin bzw. ein Schüler dort auf die Krankenliege legen. Voraussetzung ist jedoch, dass eine Abmeldung bei der unterrichtenden Lehrkraft und im Sekretariat erfolgt ist. Die Belegung geschieht ausschließlich durch die Sekretärinnen. Das Krankenzimmer dient nicht einem stundenlangen Aufenthalt; bei anhaltender Erkrankung sollte sich der Schüler bzw. die Schülerin befreien lassen. 

– siehe Befreiungen, Entschuldigungen

Krankheit

Im Falle einer Erkrankung ist wichtig, dass der versäumte Unterrichtsstoff selbstständig von dem betroffenen Schüler bzw. der Schülerin nachgeholt werden muss. Dies umfasst die Unterrichtsinhalte (z. B. ausgefüllte Arbeitsblätter) ebenso wie die mündlichen und schriftlichen Hausaufgaben. Sicher helfen Klassenkameradinnen oder -kameraden ebenso gerne weiter wie die Fachlehrkräfte.

– siehe Befreiungen, Entschuldigungen, Krankenzimmer

Kurzstunden

Ist es einmal notwendig, einen Schultag auf vier Stunden zu verkürzen, so finden an diesem Tag meist Kurzstunden statt, d. h. jede Unterrichtsstunde wird um 15 Minuten gekürzt. Die Stundeneinteilung lautet dann wie folgt: 7.55 bis 8.25 Uhr, gefolgt von 8.25 bis 8.55 Uhr. Die dritte Stunde schließt sich von 8.55 bis 9.25 Uhr an; erst danach folgt die Pause. Es folgt die vierte bis sechste Stunde von 9.45 Uhr bis 10.15 Uhr, dann bis 10.45 Uhr und schließlich bis 11.15 Uhr. 

Findet an einem Donnerstag eine Klassleiterstunde statt, sind die Unterrichtszeiten: 7.55 bis 8.35 Uhr, 8.35 bis 9.15 Uhr, Pause bis 9.35 Uhr; die dritte Stunde endet um 10.15 Uhr, die vierte um 10.55 Uhr. Nach der 30-minütigen Klassleiterstunde beginnt die zweite Pause um 11.25 Uhr, die fünfte Stunde dann um 11.40 Uhr, die sechste um 12.20 Uhr.

– siehe Unterrichtszeiten

Lehrkräfte

Die Lehrkräfte stehen Eltern wie Schülerinnen und Schülern in ihrer wöchentlichen Sprechstunde zur Verfügung. Die Sprechzeiten werden allen Eltern durch Eintrag im Hausaufgabenheft bzw. auf unserer Homepage bekannt gegeben. Bitte melden Sie sich an dem betreffenden Tag vorher telefonisch an, um sicher zu stellen, dass die Lehrkraft auch zur Verfügung steht oder um zu erfragen, ob sie wegen Klassenfahrten, Unterrichtsvorhaben, Vertretungen und so weiter eventuell nicht gesprochen werden kann.

Leistungsnachweise

Leistungsnachweise dienen der Kontrolle des Leistungsstandes. Auf Leistungsbeiträge gibt es mündliche und schriftliche Noten. Erstere umfassen Abfragen, Referate und Mitarbeitsnoten. Letztere werden in nicht angekündigte Stegreifaufgaben und vorher angesagte Schulaufgaben unterteilt. Genaueres regelt die Realschulordnung.

Müll

Müll ist ein großes Problem, auch in unserer Schule. Für uns als Umweltschule hat Müllvermeidung oberste Priorität: Bitte geben Sie Ihrem Kind eine wiederverwendbare Brotdose und Flasche mit. Dennoch entstehender Müll sollte getrennt entsorgt werden. In der Aula und im Pausenhof ist das möglich. Auch beim Müll gilt das Verursacherprinzip: Wer Abfall verursacht, muss diesen auch entsorgen. Außerdem kann man auch ohne Aufforderung etwas vom Boden auflesen und in den dafür vorgesehenen Behälter werfen. Für Verschmutzungen des Schulhauses werden Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen verhängt. Ein „Sauberkeitsgong“ 3 Minuten vor Unterrichtsende erinnert Lehrkräfte und Schüler an das Reinigen des Klassenzimmers.

– siehe auch Ordnungsdienst, Umweltbewusstsein

Mützen

– siehe Kopfbedeckungen

Nachmittagsunterricht

Der Nachmittagsunterricht beginnt mit der 7. Stunde um 13.45 Uhr. Neben verpflichtendem Nachmittagsunterricht wie dem EBSU (Sportunterricht) für die 5. Klassen gibt es an unserer Schule jedes Schuljahr Wahlunterricht wie z. B. Marionettenspiel, Förderunterricht Deutsch oder Schulchor. Je nach verfügbaren Lehrerstunden kann das Angebot von Schuljahr zu Schuljahr variieren. Beim Wahlunterricht ist zu beachten, dass eine Teilnahmezusage für die gesamte Dauer des Wahlunterrichtes verbindlich ist. Ein Teilnehmer bzw. eine Teilnehmerin kann nicht von den Erziehungsberechtigten „abgemeldet“ werden, sondern nur auf begründeten Antrag der Erziehungsberechtigten von der Schulleitung befreit werden.

Notenbilder

An unserer Schule hat sich die Lehrerkonferenz dazu entschieden, in Klassen 5 bis 8 statt eines Zwischenzeugnisses insgesamt drei Notenbilder pro Schuljahr auszugeben. In den Notenbildern ist nicht nur die Gesamtnote pro Fach sichtbar, sondern auch die Zusammensetzung der Noten, bisher ausgestellte Ordnungsmaßnahmen und Fehltage. Das erste Notenbild wird in der Regel im November ausgegeben, das zweite Notenbild zum Halbjahresende und das dritte Notenbild im April. 

Ordnungsdienst

Die einzelnen Klassen kümmern sich wechselweise um Sauberkeit im Pausenhof, in der Aula sowie in den Gängen und sortieren den Müll umweltgerecht in die einzelnen Behälter. Der Ordnungsdienst sollte unbedingt regelmäßig durchgeführt werden und läuft täglich von 11.25 bis maximal 11.35 Uhr. Die Aufteilung der Schüler und Schülerinnen nimmt die Klassenleitung vor, die auch die Durchführung des Ordnungsdiensts kontrollieren sollte. Der Ordnungsdienst ersetzt nicht die Verantwortung jedes Einzelnen, seinen Abfall selbst zu entsorgen. 

– siehe auch Müll

Papiergeld

Leider sind wir dazu verpflichtet, im Auftrag des Landratsamtes jährlich Papier- und Tonergeld einzusammeln. Davon werden die Arbeitsblätter finanziert, die Ihre Kinder im Rahmen des Unterrichts erhalten. Die Entrichtung des Papiergelds ist jedoch kein Grund, sorglos und verschwenderisch mit Papier umzugehen. 

Parken

Parken auf dem Schulgelände ist nur den Lehrkräften gestattet. Auf keinen Fall darf das Schulgelände befahren werden, um die Kinder zum Unterricht zu bringen und von dort wieder abzuholen. Ausnahmen werden in Einzelfällen durch die Schulleitung genehmigt. 

Pausen

In den Pausen können Hungrige beim Pausenverkauf der AWO verschiedene Speisen kaufen. Um eine schnelle Ausgabe zu ermöglichen, stellen sich die Schülerinnen und Schüler ordentlich an und drängeln nicht. Solange noch Corona-Regeln gelten halten sich alle während der Pausen bei schönem Wetter im Pausenhof auf und bei schlechtem Wetter in ihren Klassenzimmern, keinesfalls in der Aula, auf den Treppen oder in den Gängen.  Die Toiletten dürfen – möglichst zu Beginn und Ende der Pause – kurzzeitig aufgesucht werden. Mit dem ersten Gong dürfen die Klassenzimmer wieder betreten werden. 

Pünktlichkeit

Pünktlicher Unterrichtsbeginn und pünktliches Unterrichtsende sind unabdingbar und werden kontrolliert. Ein geregelter Unterrichtsablauf ist nur möglich, wenn zu Stundenbeginn alle Schüler und Schülerinnen anwesend sind. Sollte Ihr Kind in der ersten Stunde zu spät zum Unterricht erscheinen und der Meldedienst der Klasse hat ihn bzw. sie bereits als fehlend gemeldet, sollte Ihr Kind umgehend im Sekretariat vorstellig werden. Fehlt eine Lehrkraft, so meldet der Klassensprecher oder die Klassensprecherin dies nach 10 Minuten im Sekretariat.

Rauchen 

Rauchen ist nach der Realschulordnung allen Schülerinnen und Schülern auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Zuwiderhandlung hat einen Verweis zur Folge. 

Schulsanitätsdienst

An unserer Schule gibt es einen Sanitätsdienst. Er steht besonders in den Pausen im Erste-Hilfe-Zimmer zur Verfügung.

– siehe auch Krankenzimmer

Schließfächer 

In der Schule stehen den Schülerinnen und Schülern Schließfächer zur Verfügung. Sie stehen zwar in der Schule, werden aber ausschließlich in der Verantwortung der Firma und der Eltern (Vertragspartner) betrieben. Nähere Information dazu auch im Sekretariat.

Schneebälle

Aufgrund der Verletzungsgefahr ist es nicht erlaubt, Schneebälle zu werfen. Zuwiderhandlungen ziehen sofort einen Verweis nach sich.

Schülerbücherei

Die Schülerbücherei befindet sich im Erdgeschoss in der Nähe des Pausenhofs und ist im Regelfall Mittwoch bis Freitag in den ersten Pausen geöffnet. Der Büchereibestand wird laufend erweitert. Die Ausleihe wird von einem Büchereidienst organisiert. In der Bücherei darf nicht gegessen werden und man sollte sich dort so verhalten, dass man andere Mitschülerinnen und -mitschüler, die gerne lesen möchten, nicht stört.

Schülermitverantwortung (SMV)

Zur SMV gehören nicht nur die Verbindungslehrkräfte, Klassen- und Schülersprecherinnen bzw. -sprecher. Für Vorschläge, Wünsche und Anträge rund um das Schulleben ist die SMV dankbar. Die SMV führt das Schuljahr über diverse Aktionen durch, z. B. Päckchenpacken für die Eltmanner Tafel zu Weihnachten, Valentinskarten­zustellung, Fasching, Fußballturniere usw. Die Schülersprecher und -sprecherinnen sind regelmäßig in den Pausen für Gespräche erreichbar.

– siehe auch Schülersprecher und -sprecherinnen, Verbindungslehrkräfte

Schülersprecher und -sprecherinnen

Alle Schülerinnen und Schüler werden durch die drei Schülersprecher/-innen vertreten. Diese werden jährlich gewählt. Interessierte sollten frühzeitig mit den Verbindungslehrern in Kontakt treten und ein Programm erarbeiten sowie vorstellen.

– siehe auch Schülermitverantwortung (SMV), Verbindungslehrkräfte

Schulberatung

Bei Fragen der Schullaufbahn und bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten sollte mit unserer Beratungsrektorin, Frau Büller, Kontakt aufgenommen werden. Außerdem steht seit allen Schülerinnen und Schülern an einem Tag in der Woche unser Schulpsychologe, Herr Obermeier, zur Verfügung. Weitere Ansprechpartner bei persönlichen oder schulischen Problemen sind außerdem unsere Verbindungslehrkräfte.

– siehe auch Schulpsychologe, Verbindungslehrkräfte

Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage

Seit dem 25.10.2013 dürfen wir uns offiziell „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ nennen. Unterstützung finden wir hierfür bei unseren beiden Paten, dem Bamberger Kinderbuchautor Paul Maar sowie dem Würzburger Weihbischof Ulrich Boom. Damit wir nachhaltig die uns gesteckten Ziele verfolgen können (kein Tolerieren von rassistischen oder diskriminierenden Äußerungen!), gibt es das so genannte Courage-Team, welches sich aus Schülern ab der siebten Jahrgangsstufe zusammensetzt und sich mehrmals jährlich als „Aktivcoachs“ von der Landeskoordination Bayern mit Hilfe von ausgewählten problem- und chancenorientierten Modulen schulen lässt. Per Workshops oder andere Veranstaltungen werden die gewonnenen Erkenntnisse an die verschiedenen Jahrgangsstufen von unseren Coaches weitervermittelt und interkulturelle Schlüsselqualifikationen gefördert.

Schulforum

Das Schulforum ist jenes schulische Organ, in dem die Interessen der an der Schule beteiligten Gruppen zusammenlaufen. Deshalb besteht es aus den zwei Verbindungslehrern, einem Mitglied des Personalrats, drei Elternbeiräten, den Schülersprechern, einem Vertreter des Sachaufwandsträgers, sowie dem/r Konrektor/in . Der/ Die Schulleiter/in hat den Vorsitz inne. Das Schulforum trifft sich mindestens zweimal im Schulhalbjahr und ist an vielen schulischen Entscheidungen beteiligt, so z. B. bezügliche der geplanten Fahrten oder des Pausenverkaufs. 

Schulgelände

Das Schulgelände umfasst die Schulgebäude (einschließlich Georg-Schäfer-Turnhalle), den Pausenhof Süd, den Pausenhof Nord einschließlich der Rampe sowie alle dazwischenliegenden Flächen.

Schulleitung

Die Räume der Schulleitung liegen im ersten Stock. Die Damen des Sekretariats leiten den Besucher oder die Besucherin dann weiter, entweder zu den zwei Konrektoren oder zum/r Schulleiter/in. Alle stehen nach Terminabsprache gerne für Gespräche und zur Hilfe zur Verfügung. 

– siehe auch Sekretariat

Schulmanager

Die Kommunikation wird an unserer Schule digital unterstützt durch das Programm bzw. die Handy-App „Schulmanager“. Auf dieser Plattform ist es Schülerinnen und Schülern nicht nur möglich, Nachrichten an ihre Lehrkräfte zu schicken, sondern auch, Stunden- und Vertretungspläne sowie Termine für Klassenarbeiten und Elternbriefe einzusehen. Auch steht ein Lernen-Modul zur Verfügung, über das Lehrkräfte Aufgaben stellen und Schüler bzw. Schülerinnen Antworten abgeben können. Bitte sehen Sie außer in dringenden Notfällen davon ab, die Lehrkräfte nach 18 Uhr sowie am Wochenende zu kontaktieren.

– siehe auch Elternbrief

Schulpsychologe

Der Schulpsychologe, Herr Obermeier, ist einer der Ansprechpartner bei schulischen wie privaten Problemen. Er ist im Regelfall an einem Tag in der Woche persönlich in der Schule erreichbar. Sein Büro befindet sich im Untergeschoss, gegenüber der Schulküche. Kontakt zu ihm sollte am besten über den „Schulmanager“ oder per E-Mail an christian.obermeier@rs-eltmann.de aufgenommen werden. Nähere Informationen auf https://rs-eltmann.de/schulpsychologe/

– siehe auch Schulberatung

Schulversammlung

Zur zügigen und umfassenden Information der Schülerinnen und Schüler werden in unregelmäßigen Abständen Schulversammlungen abgehalten. Zu diesem Zweck versammeln sich alle Klassen nach Vorankündigung in der Aula. Häufig findet die Schulversammlung in der Klassleiterstunde statt.

– siehe auch Klassleiterstunde

Schulwegkostenfreiheit

Schülerinnen und Schüler werden kostenlos zur nächstgelegenen Realschule befördert, falls ihre Wohnung drei und mehr Kilometer von der Schule entfernt liegt. Ausnahmen werden durch das Landratsamt Haßberge (zum Beispiel Winterfahrkarte Ebelsbach) oder durch Absprache der Einzugsbereiche zwischen den zuständigen Landratsämtern festgelegt. Zuständig für die Fahrkarten ist das Sekretariat.

Sekretariat

Die Damen des Sekretariats helfen während der Schulzeit, wo immer sie können. Sie sollten jedoch von jedem Besucher ein freundliches, höfliches Auftreten erwarten können. Dazu gehört auch das Grüßen bei Betreten des Sekretariats. Das Sekretariat ist in den Sommerferien in der ersten und letzten Ferienwoche besetzt, in den anderen Ferien im Regelfall mittwochs von 10:00 bis 12:00 Uhr.

Sportunterricht

Der Sportunterricht ist für alle Schüler und Schülerinnen verpflichtend. Dazu müssen extra Sportkleidung und Hallensportschuhe (keine Freizeitschuhe) getragen werden und Schmuck abgelegt werden. 

Sprechstunden

– siehe Lehrkräfte

Tests

Das Kultusministerium hat in den letzten Jahren in den Hauptfächern Leistungstests eingeführt. Verbindlich ist die Durchführung der Jahrgangsstufentests in Deutsch in der 6. Jahrgangsstufe sowie in Mathematik und Englisch in den 7. Jahrgangsstufen. In der 8. Jahrgangsstufe findet in Deutsch je nach Absprache der Lehrkräfte ggf. noch ein Jahrgangsstufentest statt. Die sog. VERA-Vergleichsarbeiten werden in der 8. Jahrgangsstufe geschrieben; die Entscheidung über ihre Durchführung obliegt in manchen Fächern, wie z. B. Englisch, der Schule. Je nach Test und Fach können die Ergebnisse ggf. benotet werden. 

Toiletten

Ihre Benutzung geschieht normalerweise in den Pausen. Außerhalb dieser Zeiten – also auch in den Zwischenstunden – regelt die jeweils anwesende Lehrkraft die Ausnahmen. In der Regel sollte an der Realschule erwartet werden können, dass eine Unterrichtsstunde von 45 Minuten ohne Toilettenbesuch überstanden werden kann.  

Tutorinnen und Tutoren

Für die neuen fünften Klassen engagieren sich eine Reihe von älteren Schülerinnen und Schülern – die Tutorinnen und Tutoren. Sie helfen in den ersten Schulmonaten beim Eingewöhnen und begleiten „ihre“ Klasse dann durch das Schuljahr. Zuständig hierfür sind Frau Blöchl und Frau Schmitt.

Umweltbewusstsein

Umweltschutz ist uns als Umweltschule wichtig. Daher, und auch, um die neu sanierten Räume und Gänge sauber zu erhalten, erwarten wir, dass Müll vermieden wird, z. B. durch das Mitbringen des Pausenbrots in einer wiederbenutzbaren Brotzeitdose und durch Verwendung von Pfand- bzw. wiederauffüllbaren Mehrwegflaschen. Sollte Müll anfallen, so ist dieser in den aufgestellten Papierkörben der Mülltrennung entsprechend zu entsorgen. Ein besonderes Anliegen ist uns die Vermeidung von Plastik, da es Gesundheits- und Umweltgefahren birgt.

– siehe auch Müll, Wasserspender

Unfall

Alle Schülerinnen und Schüler sind in der Schule und auf dem Schulweg von Gesetzes wegen unfallversichert. Umwege oder Abwege auf dem Schulweg gehören nicht dazu, wohl aber alle Veranstaltungen, die von der Schulleitung zur „Schulveranstaltung“ erklärt werden. Alle Schulunfälle müssen umgehend im Sekretariat gemeldet werden, spätestens nach dem Arztbesuch. Die Schule muss nämlich eine Meldung an den Bayerischen Gemeinde-Unfallversicherungs-Verband (GUV) schicken.

Unterrichtszeiten

Die erste Stunde beginnt bei uns um 7.55 Uhr und dauert bis 8.40 Uhr. Die zweite Stunde läuft von 8.40 Uhr bis 9.25 Uhr. Die erste Pause schließt sich bis 9.45 Uhr an. Die dritte Stunde umfasst die Zeit von 9.45 Uhr bis 10.30 Uhr, die vierte die Zeit bis 11.15 Uhr. Die zweite Pause dauert bis 11.30 Uhr. Danach folgen die fünfte und sechste Stunde von 11.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 12.15 Uhr bis 13 Uhr. Ausnahmen regelt die Schulleitung.

– siehe Kurzstunden

Verbindungslehrkräfte

Entsprechend der RSO gibt es an unserer Schule zwei Verbindungslehrkräfte. Sie werden jeweils für ein Jahr entsprechend den Beschlüssen des Schulforums gewählt, und treten als verbindendes Element zwischen Schülern und Lehrkräften auf. Im Schuljahr 2021/2022 sind dies Frau Brasch und Frau Hartwich-Beck.

Vertretungsplan

Der Vertretungsplan ist für die Schülerinnen und Schüler im Schulhaus über das digitale schwarze Brett in der Aula zugänglich und auch über den „Schulmanager“. In der Regel werden dort die Vertretungen dieses und des nächsten Tags angezeigt. Vor Unterrichtsbeginn wird der Vertretungsplan aktualisiert, um aktuelle Krankmeldungen zu berücksichtigen. Ist eine Vertretung bereits am Vortag angekündigt worden, kann erwartet werden, dass die Schüler und Schülerinnen das für das jeweilige Fach nötige Unterrichtsmaterial in der Vertretungsstunde dabeihaben. Sollte das digitale schwarze Brett ausfallen, kann der Vertretungsplan als Aushang in der Aula bzw. im Sekretariat eingesehen werden.

Wahlpflichtfächergruppen

Die Realschule bietet ab der siebten Jahrgangsstufe die Wahlpflichtfächergruppe I (mathematisch-naturwissenschaftlich), II (wirtschaftlich) und IIIa (Französisch) an. Als IIIb-Zweig steht den Schülerinnen und Schülern der gestalterische Zweig mit Hauptfach Kunst offen. Näheres hierzu auch auf unserer Homepage bzw. bei den Informationsveranstaltungen zu.

Wahlunterricht

– siehe Nachmittagsunterricht

Wandertage

In der Regel finden zwei Mal im Schuljahr Wandertage statt. Die Teilnahme an den Wandertagen ist Pflicht.

– siehe auch Fahrten

Wasserspender

Seit dem Schuljahr 2015/16 steht den Schülerinnen und Schülern in der Aula ein Wasserspender zur Verfügung, an dem kostenlos stilles oder spritziges Wasser in mitgebrachte Trinkgefäße abgefüllt werden kann. Wir empfehlen eine Wasserflasche aus Metall oder – mit einem Kork-, Neopren- oder Styropormantel geschützt – eine Glasflasche.

Zeugnisse

Es gibt im Juli das Jahreszeugnis; das Zwischenzeugnis wurde in den Klassen 5 bis 8 durch Notenbilder ersetzt. Die neunten und zehnten Klassen erhalten am Ende der zweiten vollen Februarwoche ihre Zwischenzeugnisse. Die Zeugnisse werden zusammen mit den Bemerkungen von der Klassenkonferenz festgelegt. Wer eine beglaubigte Zeugnisabschrift benötigt, wende sich ans Sekretariat.

– siehe auch Notenbilder

Zuschuss

Keine Schülerin und kein Schüler soll wegen wirtschaftlicher Gründe von schulischen Veranstaltungen ausgeschlossen sein (zum Beispiel Studienfahrt, Schullandheim). Zuschüsse gibt es oft von der Wohngemeinde, dem Jugendamt und manchmal auch vom Elternbeirat.

 

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